Stand: 12.09.202311.8. Sonderbestimmungen

Verbrauchssteuerpflichtige Waren:
Hierunter fallen Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabak und Tabakwaren und Mineralöle. Der Verkauf und die gewerbliche Verbringung dieser Waren in einen anderen Mitgliedstaat der EU unterliegen grundsätzlich immer der Verbrauchsteuer im Bestimmungsland. Der Transport ist im Vorfeld den zuständigen Behörden im Abgangsland und im Bestimmungsland zu melden sowie die Ware mit besonderen Überwachungsdokumenten zu versehen. Beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren gibt es keine Schwellenwertregelung, sodass bereits ab dem ersten EURO Umsatz die Versteuerung im Bestimmungsland zu erfolgen hat.

KFZ:
Die Lieferung neuer KFZ unterliegt immer der Besteuerung im Bestimmungsland unabhängig davon, ob der Empfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Hingegen muss beim Verkauf von gebrauchten KFZ (bereits seit mindestens 6 Monaten im Verkehr zugelassen und mehr als 6000 km zurückgelegt) an Privatpersonen keine UST im Bestimmungsland mehr bezahlt werden. Besondere nationale Abgaben (wie z.B. NOVA in Österreich) werden aber dennoch im Bestimmungsland verrechnet.

Militärische Güter/Kriegsmaterial sowie Dual-Use Güter:
wenn diese Waren zur weiteren Ausfuhr außerhalb der EU bestimmt sind, gelten Sonderbestimmungen (www.wko.at/awo/exportkontrolle). Im Anhang IV der Dual-Use Verordnung sind jene Güter gelistet, welche auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr einer Ausfuhrbewilligung bedürfen.

Arzneimittel:
Sind einem strengen Zulassungsverfahren unterworfen.

Kosmetika:
Es gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen welche Substanzen bzw. in welcher Konzentration diese Substanzen in Kosmetikartikel verwendet werden dürfen. Es ist daher notwendig, die nationalen Regelungen des Bestimmungslandes zu prüfen.

Technische Produkte:
Viele technische Produkte (Elektrogeräte, Sportboote, Spielzeug, Aufzüge, Druckkessel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Bauprodukte und vieles mehr) benötigen eine EU-weite Zertifizierung - CE-Kennzeichnung - um in andere EU Mitgliedstaaten verkauft werden können.
Infos: https://www.wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/ce-kennzeichnung-normen.html

Tierische Produkte:
Zum Teil unterliegen Lieferanten einem Zulassungsverfahren in Österreich um in anderen Mitgliedstaaten der EU liefern zu dürfen. (z.B. Fleisch und Wurstwaren).

Impressum | Administration