Stand: 08.08.202212.3. Einreise und Aufenthalt für Nicht-EU/EWR-Bürger

Die Entsendung von Bürgern in Länder, die nicht zu den EU/EWR-Staaten gehören, kann durch zusätzliche Visumspflichten oder Bewilligungen erschwert werden. Die erforderlichen Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigungen sind üblicherweise im Vorfeld bei den inländischen Vertretungsbehörden zu beantragen.

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