Stand: 05.08.202215.2. Ausfuhr aus der EU - Zollrecht

Warenlieferungen in Drittländer müssen ab einem Wert von EUR 1.000 oder einem Gewicht von über 1000 kg, formell beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet werden (so genannte Ausfuhrzollanmeldung - s. dazu Punkt 15.4.).

Warenlieferungen mit einem statistischen Wert bis zu max. € 1.000 oder 1000 kg, können hingegen können mündlich an der Außengrenze zur Ausfuhr angemeldet werden, sofern die Ware keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegt (s. dazu Punkt 15.3.).

Zu beachten ist, dass sich die EUR 1.000 Grenze nicht auf den Rechnungsbetrag sondern auf den statistischen Wert der Sendung bezieht. Der statistische Wert ist der Wert der Ware an der österr. Grenze. Somit sind bei Kaufgeschäften mit der Lieferkondition Ab Werk (EXW) die Beförderungskosten vom Abgangsort bis zur Grenze hinzuzurechnen, sodass sich der statistische Wert im Vergleich zum Rechnungsbetrag erhöht. Im Vergleich dazu können bei Lieferungen "frei Haus" die Beförderungskosten vom Bestimmungsort bis zur Grenze vom Rechnungsbetrag wieder abgezogen werden, sodass sich der der statistische Schwellenwert verringert und somit evt. nicht überschritten wird.

Ausfuhranmeldungen müssen grundsätzlich am elektronischen Weg mittels EDV-Programmen über Internet durchgeführt werden. Der große Vorteil bei der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung ist , dass die Ware für die Abfertigung nicht mehr zum Zollamt befördert werden muss bzw. eine Anmeldung in Tirol von 04.30 Uhr bis 20.00 möglich ist. Abfertigungen außerhalb dieser Zeiten können durch Voranmeldungen beantragt werden. Das elektronische Zollverfahren wird unter Punkt 15.6. näher beschrieben.

EORI Nummer

Jeder Ausführer in der EU muss sich in der Zollanmeldung durch eine EORI Nummer identifizieren (EORI = Economic Operator Registration and Identification). Dies gilt auch, wenn die Zollanmeldung nicht vom Ausführer selbst, sondern durch einen Vertreter (Zollagenten, Spedition) abgegeben wird. Die EORI Nummer vergibt auf Antrag das Zollamt und wird in Bescheidform zugestellt. Der Antrag muss auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at > Zoll > Unternehmen > EORI Antragsverfahren) erstellt und nach Übermittlung der Daten zusätzlich durch Druck in Papierform produziert werden. Dieses Dokument ist dann an das zuständige Zollamt (für Firmen aus Tirol das Zollamt Innsbruck) zu senden (Fax, Post) damit die EORI Nummer vergeben wird. In Tirol beträgt die Dauer der Vergabe ca. 1-2 Tage. Die Übermittlung der Daten auf der Homepage des BMF ist noch kein gestellter Antrag. Da die EORI Nummer zwingend in jeder Zollanmeldung anzugeben ist, kann bis zur Erteilung des Bescheides provisorisch mit der Antragsnummer gearbeitet werden. Diese wird vom System durch Erfassung der Daten und Übermittlung auf der Homepage des BMF automatisch generiert.

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