Stand: 01.04.2017Anlage: Langzeit-Lieferantenerklärung
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
ANHANG 22-16 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
ERKLÄRUNG
Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren:
.......................... (1)
.......................... (2)
die regelmäßig an .......................... (3) geliefert werden, Ursprungserzeugnisse .......................... (4) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit .......................... (5) entsprechen.
Er erklärt Folgendes (6):
O Kumulierung angewendet mit .......................... (Name des Landes / der Länder)
O Keine Kumulierung angewendet
Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom: ..................... bis ..................... (7) .
Der Unterzeichner verpflichtet sich, .......................... (3) umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.
.......................... (8)
.......................... (9)
.......................... (10)