Stand: 24.02.20155.2. Das Mahnverfahren in Deutschland

Das Mahnverfahren in Deutschland ist ein zivilgerichtliches Spezialverfahren ohne mündliche Verhandlung, ausführliche Klageschrift und Beweiserhebung. Ziel des Verfahrens ist es, relativ schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel über eine Geldforderung (keine Wertgrenze) zu erwirken. Dieser wird benötigt um eine Forderung mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu betreiben. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides entspricht einer Klagserhebung. Das Mahnverfahren ist aber billiger als eine normale Klage und es besteht keine Anwaltspflicht.

Das Mahnverfahren ist in erster Linie auf den "faulen Zahler" zugeschnitten, der voraussichtlich gegen den Anspruch keine Einwände vorbringen wird. Nur in diesem Fall ist es ein relativ schnelles und wirksames Mittel gegenüber säumigen Schuldnern. Das Mahnverfahren ist dann nicht der schnellste Weg, einen gerichtlichen Titel für die Zwangsvollstreckung zu erhalten, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner den Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnimmt. Gegenüber den normalen Klageverfahren geht Zeit verloren. Denn sobald der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.

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