Stand: 05.08.20221.1. Gewerberechtliche Voraussetzungen für das Importgeschäft

Unter dem Begriff Import versteht man die Einfuhr von Waren nach Österreich. Hier ist in erster Linie zu unterscheiden, ob die Waren aus einem Drittland (Land außerhalb der EU) oder von einem anderen EU Land nach Österreich eingeführt werden. Bei Warenlieferungen von einem EU Land nach Österreich spricht man von Verbringungen.

Für die Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich sind keine besonderen oder zusätzlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Jeder Unternehmer kann somit auch Außenhandel betreiben und Waren nach Österreich importieren und einführen.
Zu beachten ist dabei nur, dass jede nachhaltige Tätigkeit, welche zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird, eine entsprechende Anzeige bei der Gewerbebehörde zur Folge hat. Ob für die Ausübung eines Gewerbes eine Befähigung notwendig ist oder frei zugänglich ist, hängt vom jeweiligen Gewerbe ab.

Impressum | Administration