Stand: 05.08.20222.4. Produktsicherheit und -kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der EU und EWR-Staaten zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig auch als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Die CE-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen.

Unterliegt das importierte Produkt keiner CE-Richtlinie muss der Importeur aber dennoch dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen über die Allgemeine Produktsicherheit (Produktsicherheitsgesetz 2004) eingehalten werden.

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