Stand: 05.08.20223.5. Einfuhrdokumente

Die für den Import notwendigen Dokumente sind davon abhängig, welche Waren eingeführt werden. Eine Rechnung oder ein Kaufvertrag ist aber immer vorzulegen, da die allermeisten Einfuhrzölle der EU Wertzölle sind und auch die Einfuhrumsatzsteuer vom Wert der Ware berechnet wird. Neben der Zollanmeldung selbst kann auch eine Zollwertanmeldung verlangt sein. Eine Zollwertanmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Zollwert der Einfuhrwaren 20.000 EURO je Sendung nicht übersteigt. Die Zollwertanmeldung wird in der elektronischen Zollanmeldung integriert erfasst und andie Zollbehörden übermittelt. Das speziell dafür vorgesehene Fomular D.V.1 (Anhang 8 UZK-TDA) wird bei elektronischen Zollanmeldungen nicht benötigt.

Andere Faktoren, welche den Zollwert beeinflussen, wie z.B. Frachtkosten, müssen ebenfalls durch entsprechende Belege wie Frachtbriefe nachgewiesen werden. Darüber hinaus hat die Zollverwaltung Möglichkeiten, im Rahmen von Betriebs- und Außenprüfungen auch noch später in der Buchhaltung des Importeurs zu überprüfen, ob sämtliche tatsächlich gezahlten Kosten, welche den Zollwert beeinflussen, in der Zollanmeldung korrekt angegeben wurden.

Aufgrund einer Reihe von Handelsabkommen der EU mit div. Ländern aber auch auf Basis von autonomen Regelungen der EU, ist die Einfuhr von Waren aus Drittländern oftmals zollfrei oder zollbegünstigt möglich. Hierfür ist aber ein entsprechender Nachweis (Ursprungsnachweis oder Freiverkehrsbestätigung) vorzulegen (vgl. Kapitel 3.2.2)

Der Import bestimmter Waren ist sogar bewilligungspflichtig, sodass für die Freigabe durch den Zoll die entsprechende Bewilligung vorliegen muss. Für sensible Waren hingegen gibt es häufig ein Überwachungsverfahren, sodass zuvor ein Überwachungsdokument zu besorgen ist.

Einen Überblick über evtl. notwendige Dokumente bei der Wareneinfuhr bietet der Zolltarif. Dort ist unter der jeweiligen Tarifnummer ein Hinweis auf evtl. Verbote und Beschränkungen zu finden (vgl. Kapitel 3.7). Auch im elektronischen Zolltarif TARIC finden sich unter der jeweiligen Warennummer Verweise, auf die entsprechenden Verordnungen, welche die Nachweise und notwendigen Dokumente für die Einfuhr regeln. Diese Hinweise sind jedoch im TARIC (vgl. Kapitel 3.2.4)  nur in Bezug auf die EU-weit gültigen Maßnahmen veröffentlicht. Zusätzliche nationale österreichische Bestimmungen, können nur aus dem österr. Gebrauchszolltarif (derzeit nur gebundene Version erhältlich) nachgelesen werden. Warenspezifische Anfragen sind jedoch auch in der Wirtschaftskammer Tirol, Abteilung Außenwirtschaft oder bei der Zentralen Auskunftsstelle Zoll möglich.

Wirtschaftskammer Tirol
Abt. Außenwirtschaft
Mario Mitterer
T 05 90905 1252
mario.mitterer@wktirol.at                                                        

Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Zollstelle Villach
T +43 (0) 50 233 740
E zollinfo@bmf.gv.at

  

Folgende Dokumente können daher - je nach Ware - für die Einfuhr erforderlich sein:

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