Stand: 05.08.20223.6. EORI Registrierung

Die Bezeichnung EORI steht für Economic Operator Registration and Identification und dient der EU-weiten Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollverwaltungen. Der Vorteil ist also, dass nur mehr eine einzige Nummer in der EU benötigt wird, unabhängig davon in welchem Mitgliedstaat ein Zollverfahren durchgeführt oder eine Zollanmeldung abgegeben wird. 

Diese Nummer dient also der Identifizierung bei den Zollbehörden und ist dementsprechend auch bei allen Kontakten mit der Zollverwaltung zu verwenden. Auch die Zollbehörden verwenden diese Nummer im Informationsaustausch über den Wirtschaftsbeteiligten untereinander und gegenüber anderen Behörden.

Zur Registrierung verpflichtet ist jeder Unternehmer, der seinen Sitz in der EU hat und im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausübt, welche vom Zollrecht erfasst sind (z.B. Warenausfuhren oder Wareneinfuhren). Dabei ist es unerheblich, ob der Kontakt zu den Zollbehörden direkt erfolgt oder über einen Vertreter (z.B. Spediteur als Zollanmelder).
Auch Privatpersonen können sich bei Bedarf registrieren lassen.

Für die Zuteilung der EORI-Nummer ist vom Unternehmen selbst ein Antrag zu stellen. Die Vertretung durch einen Beauftragen wie Spediteur/Zollagent ist nicht möglich. Der Antrag erfolgt schriftlich beim zuständigen Zollamt (in Tirol: Zollamt Innsbruck, Innrain 32, 6020 Innsbruck), jedoch sind zuvor die relevanten Daten elektronisch über eine spezielle Internetmaske zu erfassen (https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren.html). Ein Leitfaden für das korrekte Ausfüllen des Antrags wurde ebenfalls veröffentlicht.

WICHTIG: Durch Erfassung der Daten in der EORI-Maske wird noch kein Antrag gestellt. Die erfassten Antragsdaten werden dem Antragsteller per E-Mail zurückgesendet. Dieser übermittelte Antrag muss unterfertigt und an das zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Ohne zusätzliche Übermittlung des ausgedruckten EORI-Antrags erfolgt noch KEINE Vergabe der EORI Nummer.

Nach Einlagen des Antrags beim zuständigen Kundenteam des Zollamtes, prüft dieses die Richtigkeit der Angaben und die Vergabe erfolgt mittels Zustellung eines entsprechenden Registrierungsbescheides. Die Dauer des Verfahrens beträgt ca. 2-3 Arbeitstage. Bei notwendigen Zollanmeldungen kann in der Zwischenzeit mit der vom System automatisch generierten Antragsnummer gearbeitet werden.

Häufige Schwierigkeiten bei der Datenerfassung gibt es vor allem in den Feldern UID-Nummer und OENACE Code.
Bei der UID-Nummer ist darauf zu achten, dass diese Nummer in Österreich mit U beginnt. Somit ist nach Länderauswahl – Präfix AT – die Nummer im dafür vorgesehen Feld anzugeben, wobei vor Angabe der 8 Ziffern immer ein „U“ einzutragen ist.

Beispiel: ATU12345678
AT → im Feld Länderpräfix
U12345678 → im Feld UID-Nummer

OENACE: Dies ist ein Branchenklassifizierungscode und erfasst die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen. Dieser Code wird von der Statistik Austria vergeben (Klassifikationsmitteilung), sodass jeder wirtschaftlichen Branche ein Code bestehend aus 5 Zahlen zugewiesen wurde (z.B. 11.05.1 für Getränkehandel mit Malzbier).
Dieser Code wird auch im Firmenbuch veröffentlicht, sodass eingetragene Unternehmen den ihnen zugeteilten Code auch dort nachlesen können. Darüber hinaus wurde von der Statistik Austria eine Infohotline eingerichtet, bei welcher die Nummern angefragt werden können:

Hotline: 01/71128-8686
E-Mail: KLM2008@statistik.gv.at

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