Stand: 05.08.20222.1. Internationale Vertragsgestaltung

Verträge sind Vereinbarungen zwischen mindestens zwei Parteien zur Gestaltung privater Lebensverhältnisse mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts. In den westlichen Rechtsystemen kann man Verträge als „vereinbarte Gesetze bzw. Pflichtenprogramm“ verstehen, das asiatische Verständnis sieht in Verträgen hingegen vielmehr die „Regelung einer Beziehung“. Auch gibt es große Unterschiede zwischen Verträgen, die auf dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis (z.B. Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien) aufbauen und jenen, die aus dem angloamerikanischen Rechtskreis  (z.B. USA, UK) stammen. So sind Verträge aus den USA meist viel umfangreicher, als Verträge aus Österreich, da es dort viel weniger niedergeschriebene Gesetze gibt, in die ein Vertrag eingebettet werden kann.

Beispiel:

In einem B2B-Vertrag nach österreichischem Recht könnte man folgende Regelung treffen: „Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB“. Bei einem Vertrag, der auf dem Recht eines US-Bundestaates ohne gesetzliche Gewährleistung basiert, müsste man hingegen wie in einem Gesetz, die gewünschten  Gewährleistungsregeln im Vertrag genau definieren und ausführen.

Erschwerend hinzu kommt bei internationalen Verträgen das Sprachenproblem. Kommt es in der Vertragspraxis häufig zu offenen oder verdeckten Verständigungsproblemen und Missverständnissen, vervielfältigen sich diese Probleme, wenn die Beteiligten nicht dieselbe Muttersprache sprechen. In der wirtschaftlichen Praxis hat sich jedoch Englisch als internationale Verhandlungs- und Vertragssprache etabliert.

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