Stand: 05.08.20223.1. Warenfluss und Zollverfahren

Die Europäische Union bildet mit ihren 27 Mitgliedstaaten eine Zollunion und ist somit ein einziges Zollgebiet. Dies bedeutet zum einen, dass der innergemeinschaftliche Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten von Zollformalitäten befreit ist, und zum anderen dass beim Warenimport aus Drittländern in allen Mitgliedstaaten derselbe Einfuhrzollsatz eingehoben wird.

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