Stand: 08.08.202214.14. Meldepflicht Statistik Austria: Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

Die Statistik Austria erhebt bei Unternehmen mit bestimmen Wirtschaftstätigkeiten und ab einem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Für diese Unternehmen bedeutet das eine Meldepflicht: Werden die festgelegten Schwellenwerte überschritten, müssen österreichische Unternehmen ihre Dienstleistungsimporte und -exporte bei der Statistik Austria melden. Diese Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sind in der Meldeverordnung ZABIL 1/2012 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geregelt.

Dabei kommt es nicht auf den geografischen Raum, in welchem die Dienstleistungen stattfinden, an, sondern ob der Erbringer/Bezieher (Auftragnehmer/Auftraggeber) der Leistung seinen Sitz im Ausland hat und die festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Bis Ende 2021 liegt die Schwelle für Dienstleistungsimporte und -exporte bei jeweils EUR 500.000,- jährlich. Werden diese Schwellenwerte überschritten, müssen (jeweils) quartalsweise Meldungen durchgeführt werden.

Ab 2022 kommt es zu einer Änderung der Meldefrequenzen. Überschreiten dann die Dienstleistungsimporte und/oder -exporte jährlich EUR 500.000,-, müssen (jeweils) nur mehr jährliche Meldungen durchgeführt werden. Erst ab einem Überschreiten der Dienstleistungsimporte und/oder -exporte von EUR 5 Mio. jährlich sind quartalsweise Meldungen abzugeben.

Diese Daten dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsbilanz und (außen-)wirtschaftlicher Statistiken. Weitere Informationen sind auf der Website der Statistik Austria sowie auf dem Unternehmensservice Portal zu finden.

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