Stand: 28.07.202111.5. INTRASTAT-Meldung
Die statistische Erfassung über den Warenverkehr im Binnenmarkt erfolgt durch monatliche Meldungen der Unternehmer über die durchgeführten Warenlieferungen und -eingänge. Eine Befreiung von dieser Meldepflicht gibt es für Unternehmen mit einem innergemeinschaftlichen Warenaustausch (Eingang/Ausgang getrennt betrachtet) von weniger als € 750.000,-/Kalenderjahr. Informationen zum Meldeverfahren finden Sie im Internet auf der Website der Statistik Austria:
www.statistik.at [Pfad: Fragebögen > Unternehmen > Außenhandel].
Die Meldung kann auf drei Arten erfolgen:
- mittels Formular (Muster s. Anlage E am Ende des Handbuchs), das über obige Website bestellt werden kann.
- direkt über Internet auf der Website der Statistik Austria oder
- mittels eines speziellen EDV-Programms (IDEP/KN8). Insbesondere Firmen mit einer umfangreichen Meldeverpflichtung können durch das IDEP Programm den Aufwand der statistischen Meldungen reduzieren.
Ab de Berichtsperiode Jänner 2022 steht IDEP/KN8.NET nicht mehr zur Verfügung und wird durch das Meldetool RTIC abgelöst.
Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Statistik Austria: https://www.statistik.at/web_de/frageboegen/unternehmen/aussenhandel_intrastat/index.html
Eine Eingangsmeldungspflicht im anderen Mitgliedstaat kann auch für österreichische Lieferanten entstehen, wenn bei Warenlieferungen an Privatpersonen die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes fakturiert wird (z.B. wenn der Lieferschwellenwert überschritten wurde).