Stand: 28.07.202111.5. INTRASTAT-Meldung

Die statistische Erfassung über den Warenverkehr im Binnenmarkt erfolgt durch monatliche Meldungen der Unternehmer über die durchgeführten Warenlieferungen und -eingänge. Eine Befreiung von dieser Meldepflicht gibt es für Unternehmen mit einem innergemeinschaftlichen Warenaustausch (Eingang/Ausgang getrennt betrachtet) von weniger als € 750.000,-/Kalenderjahr. Informationen zum Meldeverfahren finden Sie im Internet auf der Website der Statistik Austria: 

www.statistik.at [Pfad: Fragebögen > Unternehmen > Außenhandel].

Die Meldung kann auf drei Arten erfolgen: 

  1. mittels Formular (Muster s. Anlage E am Ende des Handbuchs), das über obige Website bestellt werden kann.
  2. direkt über Internet auf der Website der Statistik Austria oder
  3. mittels eines speziellen EDV-Programms (IDEP/KN8). Insbesondere Firmen mit einer umfangreichen Meldeverpflichtung können durch das IDEP Programm den Aufwand der statistischen Meldungen reduzieren.

Ab de Berichtsperiode Jänner 2022 steht IDEP/KN8.NET nicht mehr zur Verfügung und wird durch das Meldetool RTIC abgelöst.

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Statistik Austria: https://www.statistik.at/web_de/frageboegen/unternehmen/aussenhandel_intrastat/index.html

Eine Eingangsmeldungspflicht im anderen Mitgliedstaat kann auch für österreichische Lieferanten entstehen, wenn bei Warenlieferungen an Privatpersonen die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes fakturiert wird (z.B. wenn der Lieferschwellenwert überschritten wurde).

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